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Die Zweckbestimmung der Feuerschutzsteuer muss bleiben!

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Das betrifft jeden, das geht jeden an!
Die Zweckbestimmung der Feuerschutzsteuer muss bleiben!  

Sie haben eine Feuerversicherung für ihr Haus abgeschlossen?   
Dann zahlen Sie auch Feuerschutzsteuer!     

Bisher war die Feuerschutzsteuer welche mit der Versicherung anfällt nach den gesetzlichen Regelungen zweckgebunden.  

Das heißt:  
„Sie durfte nur zur Förderung des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes eingesetzt werden“. 

Dies ist in § 34 Abs. 3 Brand- und Katastrophenschutzgesetz geregelt, dort heißt es u.a.:
„Das Aufkommen aus der Feuerschutzsteuer darf nur zur Förderung des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes verwendet werden."

Nun wurde ein Gesetzentwurf eingebracht, welcher folgende Änderung beinhaltet:  

Dies gilt nicht für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 für einen Anteil des Aufkommens aus der Feuerschutzsteuer in Höhe von jeweils 3 Mio. Euro.  
Mit anderen Worten 2012 und 2013 werden jeweils drei Millionen nicht für den Brandschutz verwendet, sondern „gehen irgendwo im Haushalt des Landes unter“.

Ihr Anteil aus Ihrer Feuerversicherung (die anteilige Feuerschutzsteuer) wird nicht mehr zweckgebunden für den Brandschutz verwendet.

Die Regierung argumentiert: 
"Dem Land entstehen keine Zusatzkosten“ 

Das ist richtig!

Auch die kommunalen Aufgabenträger (die Stadt/Verbandsgemeinde) werden durch die Aufhebung der Zweckbindung der Feuerschutzsteuer nicht zusätzlich belastet.

Das ist ebenfalls richtig!

Beschaffungsmaßnahmen müssen gegebenenfalls gestreckt werden.

Das ist richtig und es bedeutet für Sie:
Die Ausrüstung der Feuerwehr wird, wenn überhaupt, später modernisiert.    

Ist das ein Problem für die Feuerwehr? Nein!   

Wir, die Feuerwehr, kommen vielleicht etwas später (30 Jahre alte Autos sind nicht mehr so schnell) mit veraltetem Gerät zum Verkehrsunfall, zum Brand- zum Einsatzort. Ohne gute Ausrüstung sind auch die neuen Autos mit Seitenaufprallschutz usw. nicht mehr so leicht und zügig zu „öffnen“. Verletzte sind eventuell länger im verunfallten Fahrzeug eingeklemmt. Bei Bränden entstehen größere Kosten durch Rauch-, Brand- und Wasserschäden.   

Der eine oder andere Feuerwehrmann denkt an sich, seine Familie und weil er nicht mehr bereit ist ehrenamtlich- ohne Vergütung- seine Gesundheit mit veraltetem Gerät aufs Spiel zu setzen, spart auch er. Er spart am ehrenamtlichen Einsatz.    

Alles kein Problem für die Feuerwehr!   Aber ein großes Problem für Sie!

Es kann jeden treffen, dass er morgen die Hilfe der Feuerwehr benötigt. Sei es ein Verkehrsunfall, der Brand des Hauses, der Wohnung, der Arbeitsstelle usw.  
So vielfältig wie die Tätigkeiten der Feuerwehren sind auch die möglichen Gefahren, die Ihnen bereits heute oder morgen begegnen können und in denen Sie die Hilfe der Feuerwehr benötigen.    

Deshalb unterstützen Sie uns!    
Die Zweckbestimmung der Feuerschutzsteuer muss bleiben!
 
Unter dem Link   
www.resolution.lfv-rlp.de können Sie die Online-Unterschriften- Aktion des Landesfeuerwehrverbande Rheinland-Pfalz e.V. unterstützen.
Weitere Infos unter  www.lfv-rlp.de    

Jürgen Larisch
Vorsitzender  „Freunde und Förderer der Freiwilligen Feuerwehr Speicher e.V.“

PS: Es ist ausdrücklich erwünscht diese Info weiterzuleiten

 

 


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