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Rauchwarnmelder retten Leben

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 Jetzt Pflicht in Rheinland-Pflalz auch bei bestehenden Wohnungen

Der § 44 wurde um den Absatz 8 ergänzt.

Rauchmelder sind Lebensretter

Brandrauch ist tötlich. Darum können selbst kleine Brände ( Rauchentwicklung) zur lebensbedrohenden Gefahr werden.
Vor allem schlafende Menschen sind gefährdet. Bevor sie aufwachen, werden sie durch den Rauch bewusstlos. Es droht die Gefahr des Erstickens, ohne dieses zu bemerken.
Ein Rauchmelder erkennt frühzeitig den tötlichen Brandrauch und warnt durch einen lauten, durchdringenden Ton. Menschen werden so frühzeitig geweckt und alarmiert, dass Rettung noch möglich ist. 

Rauchmelder mit VDS-Zeichen sind daher beste Lebensretter.

Rauchmelder werden mit einer Batterie betrieben. Geht deren Ladung zu Ende, gibt der Melder einen entsprechenden Warnton ab.

- Ein Rauchmelder pro Wohnung als Mindestschutz zwischen Wohn- und Schlafbereich.

- Besser: Rauchmelder vor jedem Flurbereich und in den Schlaf- und Kinderzimmern.

- Bei mehrgeschossigen Gebäuden, Rauchmelder auch im Treppenhaus montieren.

- Rauchmelder können auch durch Kabel miteinander verbunden werden. Bei Gefahr alarmieren dann alle Melder gleichzeitig.

- Rauchmelder an der Decke anbringen und möglichts in Raummitte, nicht an der Wand montieren.

- Von Wänden oder Einbaumöbeln einen Mindestabstand von 0,5 Meter beachten.

(UC)

"In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. 
Bestehende Wohnungen sind in einem Zeitraum von fünf Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes entsprechend auszustatten."

In der Landesbauordnung (LBauO) ist die gesetzliche Pflicht zur Installation von Rauchwarnmeldern in Wohnungsneubauten seit dem 10.12.2003 festgeschrieben und am 12.07.2007 erweitert um die Nachrüstpflicht für bestehende Wohnungen.

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